Psychotherapie ist die angemessene Behandlungsform, wenn psychische Probleme im Leben eines Menschen ein solches Ausmaß angenommen haben, dass die aktuelle Lebensführung und Alltagsbewältigung maßgeblich beeinträchtigt ist. Die psychischen Beeinträchtigungen werden gemäß der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) diagnostiziert. Für diese Fälle bieten wir eine störungsorientierte und den aktuellen wissenschaftlichen Standards entsprechende verhaltenstherapeutische oder tiefenpsychologisch fundierte psychotherapeutische Behandlung an, die im deutschen Gesundheitswesen durch die Abrechnungsgenehmigung für sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherungen verankert ist.
Gängige Störungsbilder, die wir in unserer Praxis behandeln, sind:
- Hyperkinetische Störungen (ADS, ADHS)
- Störungen des Sozialverhaltens
- Verhaltens- und emotionale Störungen
Zu Behandlungsbeginn wird eine ausführliche Diagnostik vorgenommen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die individuellen Therapieziele. Auf dieser Grundlage wird ein transparenter Behandlungsplan erstellt. Dieser kann bei Bedarf neben der Einzeltherapie auch weitere Behandlungselemente, wie beispielsweise Gruppentherapie oder das Erlernen von Entspannungsmethoden, beinhalten.
Die Therapiedurchführung erfolgt in der Regel in wöchentlichen Sitzungen à 50min. Damit das in den Therapiestunden Erarbeitete auch in Ihren Alltag hinein wirkt und nachhaltige Veränderungen herbeigeführt werden können, ist auch Ihre aktive Mitarbeit zwischen den Sitzungen erforderlich. Dies kann z.B. in Form von Selbstbeobachtungen, dem Ausfüllen von Arbeitsblättern oder auch durch praktische Übungen zum Erproben neuer Herangehensweisen erfolgen.
Der Behandlungsverlauf wird mit wissenschaftlichen Messinstrumenten überprüft und evaluiert. So kann die Behandlung auch im Verlauf immer wieder individuell angepasst werden.
Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich dabei nach der Schwere der Symptomatik sowie auch nach Ihrer Motivation.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, IKK, BKK, LKK usw.) versichert sind, werden die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von diesen Kassen in der Regel übernommen.
Prinzipiell ist hierbei die Kostenübernahme für maximal drei Sprechstundentermine und vier probatorische Sitzungen gesichert.
Beantragt werden können folgende Behandlungsformen:
Sollten Sie bei einer privaten Krankenkasse oder bei einer Beihilfestelle versichert sein, empfiehlt es sich dringend, vor Antritt der Therapie zu klären, wie diese Krankenkassen Psychotherapie bezuschussen. Die Regelungen der einzelnen privaten Kassen sind sehr unterschiedlich und reichen von voller Deckung des Honorarsatzes bis zu völliger Ablehnung der Kostenübernahme.
Es besteht auch die Möglichkeit, die psychotherapeutische Behandlung in Eigenleistung zu finanzieren. Bei Selbstzahlern orientieren sich die Kosten der Behandlung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.